BAFA FÖRDERUNG  Erklärt

BAFA Förderung: Zuschuss in effiziente Druckluft

Mit bis zu 40% Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt die Bundesregierung Investitionen in effiziente Druckluft. KMU können die Ersatz oder Neuanschaffung von Schraubenkompressoren, übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmungen von Anlagen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Erstinvestitionen in ein Ultraschallmessgerät (Leckagemessgerät) beantragen.

BAFA Förderung umfasst Technologien wie hocheffiziente Kompressoren mit und ohne Drehzahlregelung, übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren, Ultraschallmessgeräte zur Auffindung von Leckagen und Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen. Mit einer Investition in hocheffiziente Kompressoren und Kälte- bzw. Lufttrocknern kann eine bedarfsgeregelte Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation erreicht werden.

Voraussetzung

Voraussetzungen für einen BAFAAntrag für hocheffiziente Kompressoren sind, dass das Druckniveau im Bereich zwischen 4 und 15 bar Überdruck liegt und Kompressoren einen mittleren spezifischen Leistungswert niedriger als der Anforderungswert im Merkblatt aufweisen. Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs übernehmen. Zudem ist die Förderung in Kombination mit einem Leckagemessgerät mit NettoInvestitionskosten von maximal 500 Euro förderfähig. Darüber hinaus muss die thermische Rückgewinnungsleistung mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

Antrag

Wie erbringe ich Nachweise für den BAFA-Antrag Kompressor? Folgende Nachweise sind notwendig, um Fördermittel zu beantragen: Hersteller-Nachweis der drehzahlgeregelten Kompressoren, Wärmerückgewinnungsberechnung basierend auf Produktdatenblätter des Kompressors und Wärmeübertragers, Nachweis der übergeordneten Steuerung und ggf. Nachweis, dass die eingesetzten Kältemittel den Anforderungen aus dem Allgemeinen Merkblatt des Förderprogramms entsprechen

Wer ist berechtigt?

Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind, können einen Antrag und einen Zuschuss beantragen. Dazu gehören private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Freiberufler, deren Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, sowie Kontraktoren, die in Deutschland Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung durchführen.

Fragen und Antworten (FAQ)

Schraubenkompressor (Standard Anlage, frequenzgeregelte Anlage, Anlage mit angebauten Trockner bzw. stationäre Anlagen / Komplett-Systeme), Übergeordnete Steuerung und Wärmerückgewinnung (die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen).

Ja, es ist möglich, bis zu 200.000 Euro Demininis-Beihilfen (im Straßenverkehrs-Sektor 100.000 €) für die Förderung von Kompressoren zu erhalten. Somit können, sofern zwei Kompressoren benötigt werden, auch zwei Kompressoren durch das BAFA Modul 1 gefördert werden.

Wenn der Kompressor nach Tabelle 4 förderfähig ist, ist auch der passende Trockner in Kombination mit dem Kompressor förderfähig, wobei die spezifische Leistung nur vom Kompressor betrachtet wird – das Gleiche gilt für T-Anlagen und Kombinationstrockner, wie z. B. beim HYBRITEC.

Ja, die übergeordnete Steuerung für Drucklufterzeuger wird als eigenständige Querschnittstechnologie angesehen und ist somit in beiden Fällen förderfähig. Zudem ist eine übergeordnete Steuerung auch ohne Investition in Drucklufterzeuger, als übergeordnete Steuerung für bereits vorhandene Kompressoren, förderfähig.

Nein, Komplettanlagen werden als Ganzes gefördert. Aufbereitungskomponenten sind jedoch nur im BAFA Modul 4 förderfähig.

Für die Durchführung einer Verwendungsnachweisprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich: Ein elektronisches Verwendungsnachweisformular, welches den antragsgemäßen Einsatz und die Betriebsbereitschaft der Anlage bestätigt, eine Fachunternehmererklärung, welche vom jeweiligen Installateur ausgefüllt oder vom Antragsteller unterschrieben werden muss, Nachweise über die Ausgaben der installierten Investitionen sowie Planung und Installation mittels hochzuladenden Rechnungen, auf denen die tatsächlichen Ausgaben (ohne Mehrwertsteuer, sofern vorsteuerabzugsberechtigt) inklusive Skonti und Rabatte angegeben sind und eine Erklärung des Antragstellers, dass keine anderen öffentlichen Mittel zur Förderung der Maßnahme in Anspruch genommen wurden.

Mit der neuen Förderrichtlinie, die am 01.01.2019 in Kraft trat, sind neben InvestitionsZuschüssen auch Tilgungszuschüsse in Form eines Kredits der KFW möglich.

Nein, aber im Modul 4 des BAFA kann er gefördert werden.

Die Fachunternehmererklärung dient als Bestandteil des Verwendungsnachweisverfahrens, um die Richtigkeit der Angaben in der vom Unternehmen geltend gemachten Rechnung bezüglich der installierten Querschnittstechnologien zu bestätigen. Sie muss von dem Installateur (z. B. Subunternehmer) oder dem Antragsteller, der die Installation durchführt, ausgefüllt und unterschrieben werden. Sollten zwei oder mehr Installateure beauftragt worden sein, muss die Fachunternehmerklärung von jedem der Installateure per Kopie ausgefüllt werden.

Planungs und Installationsleistungen, die von externen Dritten durchgeführt werden, sind förderfähig. Eine Ausnahme besteht für Energiedienstleistungsunternehmen, die Eigenleistungen erbringen. Förderfähige Installationskosten beinhalten insbesondere die Ausgaben für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage. Die Materialkosten sind dabei getrennt von den Lohnkosten anzuführen. Die förderfähigen Nebenkosten sind auf 30 % der Investitionskosten begrenzt. Hierauf erhalten KMU den Fördersatz von 40 %.

Auf der Rechnung müssen die Kosten aufgeschlüsselt werden, damit die Nettoinvestitionskosten der Querschnittstechnologie(n) (z. B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) ersichtlich sind. Die Installations und Planungskosten sowie die Lohnkosten müssen einzeln ausgewiesen werden. Die Materialkosten sind dabei getrennt von den Lohnkosten anzuführen.

Beispielrechnung:

Maximaler Betriebsdruck des Kompressors: 8 bar
Nennleistung: 18,5 kW Bauart:
öleingespritzt mit Drehzahlreglung

Ermittlung des spezifischen Leistungswertes:
Basiswert laut Tabelle 2: 6,67 [kW/(m³/min)] Faktor gemäß Tabelle 3: 1,03 spez. Leistungswert = 6,67 [kW/(m³/min)] * 1,03 = 6,87 [kW/(m³/min)] Um den spezifischen Leistungswert meines Kompressors zu ermitteln, muss ich den Basiswert aus Tabelle 2 mit dem Faktor aus Tabelle 3 multiplizieren.

Merke:
Bei der Ermittlung des Leistungsbedarfes ist bei Kompressoren mit integriertem (Kälte-)Trockner der Trockner ebenfalls zu berücksichtigen.

In Modul 1 des BAFA werden die Nebenkosten bis zu einer Höhe von maximal 30 % der Investitionskosten gefördert. 

Beispielrechnung:
Investitionskosten 10.000 €, Nebenkosten 5.000 € (förderfähig: 30 % von 10.000 € = 3.000 €)
Berechnung der förderfähigen Summe: 13.000 € x 0,4 (bei KMU) = 5.200 €

  1. Der spezifische Leistungswert von drehzahlgeregelten Kompressoren ist gemäß den Vorgaben der ISO 1217:2009 bei Maximaldruck und 95 % der bei diesem Druck maximal möglichen Liefermenge zu messen.
  2. Um diese Messung durchzuführen, ist es erforderlich, die in Kapitel 5 der ISO 1217:2009 beschriebenen Aufbauten/Verfahren einzuhalten. Kapitel 3 der ISO 1217:2009 enthält Definitionen, die für die richtige Interpretation der Messergebnisse von Bedeutung sind.