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Zubehör für Kompressoren
Förderprogramm der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BAFA-Zuschuss: bis zu 25% für Ihren neuen Kompressor.
Informieren Sie sich:
mehr infosBAFA FÖRDERUNG Erklärt
BAFA Förderung: Zuschuss in effiziente Druckluft
(Stand: 2025)
Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €):
➤ Zuschuss von 25 %
Mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. €):
➤ Zuschuss von 20 %
Große Unternehmen:
➤ In Modul 1 aktuell nicht förderberechtigt
Einsatz von hocheffizienten Schraubenkompressoren, mit oder ohne Drehzahlregelung
Druckbereich: 3 bis 15 bar Überdruck
Energieeffizienz gemäß ISO 1217 Anhang C:
➤ Der Kompressor muss einen spezifischen Leistungswert unterschreiten, der im aktuellen BAFA-Merkblatt definiert ist
Die Förderung gilt nur bei Ersatzanlagen, die:
Seit mindestens 5 Jahren im Betrieb sind
Zum Zeitpunkt der Antragstellung funktionsfähig sind
Nachweislich stillgelegt werden (z. B. Verkaufs- oder Entsorgungsbeleg)
Übergeordnete Steuerungen bei Mehrkompressoranlagen
Wärmerückgewinnungssysteme (z. B. Plattenwärmetauscher)
Leckagemessgeräte (z. B. Ultraschallgeräte zur Leckageortung) – förderfähig als Erstinvestition
Externe Planungs- und Installationsleistungen
Wie erbringe ich Nachweise für den BAFA-Antrag Kompressor? Folgende Nachweise sind notwendig, um Fördermittel zu beantragen: Hersteller-Nachweis der drehzahlgeregelten Kompressoren, Wärmerückgewinnungsberechnung basierend auf Produktdatenblätter des Kompressors und Wärmeübertragers, Nachweis der übergeordneten Steuerung und ggf. Nachweis, dass die eingesetzten Kältemittel den Anforderungen aus dem Allgemeinen Merkblatt des Förderprogramms entsprechen
Antragstellung:
Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind, können einen Antrag und einen Zuschuss beantragen. Dazu gehören private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Freiberufler, deren Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, sowie Kontraktoren, die in Deutschland Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung durchführen.
Das BAFA Modul 1 ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und richtet sich an Unternehmen, die in besonders energieeffiziente Technologien investieren möchten. Es fördert sogenannte Querschnittstechnologien, also Anlagen, die branchenübergreifend zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören unter anderem hocheffiziente elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren sowie moderne Druckluftanlagen. Insbesondere bei Druckluftsystemen umfasst das Modul die Förderung von energieeffizienten Schraubenkompressoren mit und ohne Drehzahlregelung, übergeordneten Steuerungen zur intelligenten Steuerung mehrerer Kompressoren, Leckagemessgeräten zur Erkennung von Druckluftverlusten sowie Wärmerückgewinnungseinrichtungen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss und richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten können. Voraussetzung ist, dass die Investition zur Senkung des Energieverbrauchs führt und die Maßnahme vor Auftragsvergabe beim BAFA beantragt wird. Ziel des Programms ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ja, es ist möglich, zwei Kompressoren im Rahmen des BAFA Modul 1 fördern zu lassen, sofern beide bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass jeder der beiden Kompressoren einzeln die technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt, wie etwa den zulässigen Druckbereich von 3 bis 15 bar und die Effizienzvorgaben gemäß ISO 1217 Anhang C. Außerdem müssen beide Geräte jeweils ein vorhandenes, mindestens fünf Jahre altes und funktionsfähiges Altgerät ersetzen, das nachweislich außer Betrieb genommen wird. Die Kompressoren dürfen nicht einfach als Erweiterung eines bestehenden Systems angeschafft werden, sondern müssen als Ersatzmaßnahmen dienen. Werden beide Kompressoren gleichzeitig in einem System betrieben, ist zusätzlich der Einsatz einer übergeordneten Steuerung notwendig, die deren Betriebsweise energieeffizient koordiniert. Diese Steuerung selbst ist ebenfalls förderfähig. Beide Kompressoren müssen gemeinsam in einem Antrag aufgeführt werden, und die förderfähigen Kosten klar voneinander abgegrenzt und dokumentiert sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Förderung beider Kompressoren nichts im Wege.
Im Rahmen des BAFA-Moduls 1 ist der Kauf eines Kompressors grundsätzlich förderfähig, sofern er die technischen Anforderungen an Energieeffizienz erfüllt und ein altes, funktionsfähiges Gerät ersetzt. Ein zusätzlich installierter, nebenstehender Kältetrockner hingegen ist im Modul 1 in der Regel nicht förderfähig. Der Grund dafür ist, dass Kältetrockner laut Förderrichtlinie nicht zu den explizit förderfähigen Querschnittstechnologien zählen. Auch wenn der Trockner funktional zur Druckluftaufbereitung gehört, trägt er nicht direkt zur Verbesserung der Energieeffizienz bei und wird daher vom BAFA nicht bezuschusst. Das bedeutet, dass der Trockner zwar Teil der Anlage sein kann, jedoch im Förderantrag preislich getrennt ausgewiesen werden muss und nicht in die förderfähigen Investitionskosten einfließt. Eine Förderung des Kältetrockners wäre allenfalls im Rahmen des Moduls 4 möglich, sofern er Bestandteil eines umfassenden, systemischen Optimierungskonzepts ist und ein konkreter Energieeinspareffekt nachgewiesen wird. Für die meisten klassischen Druckluftinvestitionen bleibt er im Modul 1 jedoch außen vor.
Ja, die übergeordnete Steuerung für Drucklufterzeuger kann im Rahmen des BAFA-Moduls 1 sowohl bei Neuanschaffungen als auch bei Ersatzanschaffungen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass mehrere Kompressoren im System betrieben werden und die Steuerung dazu dient, den Betrieb dieser Kompressoren energieeffizient zu koordinieren. Bei einer Ersatzinvestition, also dem Austausch von bestehenden Kompressoren, ist der Einsatz einer übergeordneten Steuerung oft sogar verpflichtend, wenn mehrere Geräte parallel betrieben werden sollen. Bei einer Neuanschaffung mehrerer Kompressoren ist die Steuerung ebenfalls förderfähig, sofern sie einen klaren Beitrag zur Effizienzsteigerung leistet. Wichtig ist, dass die Steuerung gemeinsam mit den Kompressoren beantragt wird und im Förderantrag technisch beschrieben sowie preislich separat aufgeführt wird. Die BAFA erkennt diese Komponente als förderfähig an, weil sie den Gesamtenergieverbrauch durch bedarfsgerechte Zuschaltung der einzelnen Verdichter deutlich senken kann. Sowohl bei der technischen Umsetzung als auch in der Dokumentation muss nachvollziehbar sein, dass die Steuerung zur Energieeinsparung beiträgt und korrekt dimensioniert ist.
Ja, bei einer BAFA-Förderung für Komplettsysteme müssen die Einzelpreise für alle Komponenten, insbesondere für nicht förderfähige Teile wie Kältetrockner und Druckluftbehälter, separat ausgewiesen werden. Das BAFA verlangt eine transparente Aufschlüsselung der Kosten, um genau zu erkennen, welche Anlagenteile förderfähig sind und welche nicht. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Förderzuschuss ausschließlich auf die tatsächlich förderfähigen Investitionen angewendet wird. Pauschale Gesamtpreise ohne Differenzierung oder unklare Zusammenfassungen führen häufig zu Rückfragen oder zur Kürzung der Förderhöhe. Besonders bei Anlagen, die sowohl förderfähige als auch nicht förderfähige Technik enthalten, ist eine saubere Preisaufteilung zwingend notwendig. Dazu zählen typischerweise Komponenten wie Trockner, Druckbehälter, Rohrleitungen oder Schallschutzhauben, die im Modul 1 nicht bezuschusst werden. Wer diese Kosten in der Rechnung oder im Angebot nicht klar getrennt darstellt, riskiert, dass der gesamte Antrag abgelehnt oder die Förderung reduziert wird. Eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation ist also entscheidend für die erfolgreiche Förderbewilligung.
Für die Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen der BAFA-Förderung müssen nach Abschluss der Maßnahme mehrere Unterlagen eingereicht werden, damit die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgen kann. Zunächst ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verwendungsnachweisformular erforderlich, das direkt über das BAFA-Portal hochgeladen wird. Zusätzlich müssen die Rechnungen aller förderfähigen Investitionen vorgelegt werden, wobei jede Komponente eindeutig bezeichnet und die Preise transparent aufgeschlüsselt sein müssen – insbesondere bei Komplettsystemen, in denen förderfähige und nicht förderfähige Bestandteile enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel Kompressoren, übergeordnete Steuerungen oder Wärmerückgewinnungssysteme.
Ergänzend zu den Rechnungen müssen Zahlungsnachweise vorgelegt werden, wie etwa Kontoauszüge oder Zahlungsbestätigungen, aus denen hervorgeht, dass die Anschaffung vollständig bezahlt wurde. Bei Austauschprojekten ist außerdem ein Nachweis über die Außerdienststellung der Altanlage erforderlich – dies kann etwa durch ein Verkaufsprotokoll, einen Verwertungsnachweis oder entsprechende Fotos geschehen. Ebenso ist ein Inbetriebnahmeprotokoll oder eine Bestätigung über die technische Abnahme sinnvoll, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu dokumentieren.
Je nach Art der Maßnahme wird auch eine Fachunternehmererklärung gefordert, die vom installierenden Fachbetrieb auszufüllen ist. Sie bestätigt, dass die Maßnahme fachgerecht und gemäß den technischen Vorgaben des Förderprogramms durchgeführt wurde. Optional, aber empfehlenswert, ist eine Fotodokumentation der realisierten Anlage. Der komplette Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (in der Regel 36 Monate nach Zuwendungsbescheid) eingereicht werden. Nur wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, wird die Förderung ausgezahlt.
Im Rahmen der BAFA-Förderung sind verschiedene Finanzierungsarten möglich, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – insbesondere in Bezug auf den Antragsteller, das wirtschaftliche Eigentum und den Zeitpunkt der Antragstellung.
Die klassische Form ist der Direktkauf: Das Unternehmen bestellt die förderfähige Technik direkt beim Anbieter, wird Eigentümer der Anlage und reicht den Antrag vor Vertragsabschluss ein. Auch ein Kauf auf Kredit oder über ein Bankdarlehen ist förderfähig, sofern das Unternehmen selbst der Eigentümer der Anlage ist und die Maßnahme vollständig bezahlt und dokumentiert werden kann.
Leasing ist nur eingeschränkt förderfähig. Es kommt nur dann infrage, wenn es sich um ein Finanzierungsleasing mit Kaufoption handelt und der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer wird oder werden kann. In diesem Fall muss das leasingnehmende Unternehmen den Förderantrag stellen, die Maßnahme vorab beantragen und die vollständige Umsetzung nachweisen. Wichtig ist, dass die Leasingkonditionen transparent und förderkonform sind.
Nicht förderfähig sind dagegen Mietmodelle oder Operating-Leasing, bei denen das Unternehmen keine wirtschaftliche Verfügung über die Technik hat oder die Nutzung zeitlich begrenzt ist. Die BAFA-Förderung ist grundsätzlich auf Investitionen ausgelegt, bei denen der Antragsteller Eigentum an der Maßnahme erwirbt und eine nachhaltige Energieeinsparung erzielt wird.
Zusammengefasst sind also Direktkauf und Finanzierungsleasing mit späterem Eigentum möglich, während Mietlösungen und Operating-Leasing ausgeschlossen sind. Entscheidend ist stets, dass die Investition vor Auftragserteilung beantragt wird und der Antragsteller als wirtschaftlicher Eigentümer auftritt.
Nein, ein Druckluftbehälter ist im Modul 1 der BAFA-Förderung in der Regel nicht förderfähig. Modul 1 konzentriert sich ausschließlich auf Investitionen in energieeffiziente Technologien, die unmittelbar zur Senkung des Stromverbrauchs beitragen. Ein Druckluftbehälter dient zwar als notwendiger Bestandteil einer Druckluftanlage, hat jedoch keinen eigenen Einfluss auf die Energieeffizienz im Sinne der BAFA-Richtlinie. Daher wird seine Anschaffung nicht bezuschusst.
Wird der Behälter im Rahmen eines Komplettsystems mitgeplant, muss er im Angebot und in der Rechnung separat ausgewiesen werden, damit der förderfähige Anteil der Maßnahme korrekt berechnet werden kann. Wird dies nicht sauber getrennt dargestellt, kann es zur Kürzung oder Ablehnung der Förderung kommen.
Eine Ausnahme besteht möglicherweise im Modul 4, das sich auf systemische Optimierungen bezieht. Hier könnten auch Druckluftbehälter förderfähig sein, wenn sie nachweislich Teil eines Gesamtkonzepts zur Energieeinsparung sind und ein Effizienzgewinn dokumentiert wird. Im Modul 1 hingegen bleibt der Druckluftkessel als Einzelinvestition grundsätzlich außen vor.
Die Fachunternehmererklärung erfüllt im Rahmen der BAFA-Förderung eine zentrale Nachweisfunktion. Sie bestätigt, dass die geförderte Maßnahme – beispielsweise die Installation eines hocheffizienten Kompressors – durch ein qualifiziertes Fachunternehmen sachgerecht, vollständig und gemäß den technischen Anforderungen des Förderprogramms umgesetzt wurde.
Diese Erklärung wird vom ausführenden Unternehmen ausgestellt und unterschrieben. Sie enthält in der Regel Angaben zur installierten Technik, zu Effizienzparametern (wie dem spezifischen Leistungswert) sowie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für das BAFA dient sie als wichtiges Prüf- und Kontrollinstrument im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung, die Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbetrags ist.
Mit der Fachunternehmererklärung übernimmt das installierende Unternehmen also auch eine gewisse Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur geförderten Maßnahme. Sie stellt sicher, dass die technischen Förderbedingungen eingehalten wurden und unterstützt das BAFA bei der korrekten Zuordnung und Bewertung der Investition. Ohne diese Erklärung wird ein Verwendungsnachweis in der Regel nicht als vollständig anerkannt.
Ja, Planungs- und Installationsleistungen sind im Rahmen der BAFA-Förderung – insbesondere im Modul 1 – grundsätzlich förderfähig, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und in einem begrenzten Umfang.
Förderfähig sind ausschließlich externe Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der geförderten Investition stehen. Dazu zählen etwa die technische Planung, Projektierung, Auslegung der Anlage oder auch die fachgerechte Montage, Inbetriebnahme und Einbindung in bestehende Systeme. Solche Leistungen können mit bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden.
Wichtig ist, dass diese Kosten vom ausführenden Fachbetrieb separat und transparent in der Rechnung aufgeführt werden. Nicht förderfähig sind hingegen Eigenleistungen des Antragstellers, wie z. B. firmeninterne Planung oder hausinterne Montagearbeiten. Auch allgemeine Beratungsleistungen ohne klaren technischen Bezug zur Maßnahme fallen nicht unter die förderfähigen Kosten.
Zusammengefasst: Ja, Planung und Installation sind förderfähig – solange sie extern erbracht, nachvollziehbar dokumentiert und direkt der geförderten Maßnahme zugeordnet werden können.
Auf der Rechnung müssen die Kosten aufgeschlüsselt werden, damit die Nettoinvestitionskosten der Querschnittstechnologie(n) (z. B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) ersichtlich sind. Die Installations– und Planungskosten sowie die Lohnkosten müssen einzeln ausgewiesen werden. Die Materialkosten sind dabei getrennt von den Lohnkosten anzuführen.
Ein Kompressor hat eine elektrische Leistungsaufnahme von 15 kW und eine Liefermenge von 2,5 m³/min.
Dann ergibt sich:
15 ÷ 2,5 = 6,0 kW/m³/min
Dieser Wert muss mit den vom BAFA vorgegebenen Höchstwerten verglichen werden. Diese Höchstwerte hängen vom Druckbereich des Kompressors ab (z. B. 7 bar, 10 bar) und sind in einem offiziellen Merkblatt definiert. Nur wenn der berechnete Wert unterhalb des jeweiligen Grenzwerts liegt, ist der Kompressor förderfähig.
Wichtig ist, dass die Liefermenge nach ISO 1217 Anhang C unter genormten Bedingungen ermittelt wurde, da nur diese Werte für die Förderfähigkeit anerkannt werden. Wenn du möchtest, kann ich dir beim Vergleich deines Werts mit dem BAFA-Anforderungswert helfen – gib mir dazu einfach die technischen Daten deines Kompressors.
In Modul 1 des BAFA werden die Nebenkosten bis zu einer Höhe von maximal 30 % der Investitionskosten gefördert.
Beispielrechnung:
Investitionskosten 10.000 €, Nebenkosten 5.000 € (förderfähig: 30 % von 10.000 € = 3.000 €)
Berechnung der förderfähigen Summe: 13.000 € x 0,4 (bei KMU) = 5.200 €
Antragstellung:
Sie möchten in einen energieeffizienten Druckluftkompressor investieren und von staatlicher Förderung profitieren? Mit der BAFA-Förderung Modul 1 bietet der Bund attraktive Zuschüsse für Unternehmen, die in moderne, stromsparende Technologien investieren. Doch viele Betriebe stehen vor der Frage: Wie funktioniert der Antrag, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen werden benötigt?
Wir lassen Sie damit nicht allein.
Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen BAFA-Anträgen unterstützen wir Sie bei jedem Schritt – von der Auswahl des förderfähigen Systems bis hin zur Einreichung der notwendigen Unterlagen.
Beratung zur Förderfähigkeit Ihrer geplanten Investition
Prüfung technischer Anforderungen, z. B. spezifischer Leistungswert
Bereitstellung einer BAFA-konformen Dokumentation (z. B. Fachunternehmererklärung, technische Datenblätter)
Hilfe bei der Online-Antragstellung über das BAFA-Portal
Unterstützung beim Verwendungsnachweis nach Projektabschluss
Wir kennen die Anforderungen des BAFA und sorgen dafür, dass Ihre Investition nicht nur technisch überzeugt, sondern auch förderfähig ist. So sichern Sie sich bis zu 25 % Zuschuss (für KMU) auf Ihre Investitionskosten.
Sie sind unsicher, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.