Schraubenkompressoren Übersicht

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur BAFA Förderung für Schraubenkompressoren

WICHTIGER HINWEIS: 

Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien (QST) zum 31.12.2018 außer Kraft getreten ist. Seit dem 01. Januar 2019 gilt daher die überarbeitete Richtlinie. Diese wirkt bis zum 31.12.2022. Hier finden Sie die Modul-Erklärung, Merk- und Infoblätter.

Bundesregierung fördert Investitionen in effiziente Druckluft:

Mit bis zu 40% werden Ersatz- oder die Neuanschaffung von Kompressoren, Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen und Wärmerückgewinnung gefördert. Des Weiteren ist in Kombination auch die Förderung von Leckagesuchgeräten möglich.


Folgende Technologien werden durch die BAFA-Förderung gefördert:

Hocheffiziente Drucklufterzeuger:
Hocheffiziente rotierende Verdrängerkompressoren mit Drehzahlregelung.
Hocheffiziente rotierende Verdrängerkompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird.

Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren:
Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation

Ultraschallmessgerät:
Die Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) in Kombination mit einer im Vorfeld genannten Maßnahme bzgl. effizienter Drucklufterzeugung

Wärmerückgewinnung:
Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen

Planungs- und Installationsleistungen:
Förderfähige Installationskosten beinhalten insbesondere die Ausgaben für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Hocheffiziente Drucklufterzeuger:

Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 3 und 15 bar Überdruck liegen.
Der Kompressor muss in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemäß dem mittleren spezifischen Leistungswert nach Tabelle 4 (s. nächste Seite) gemessen nach ISO 1217 Annex C und den dort genannten Toleranzen aufweisen.
Bei drehzahlgeregelten Kompressoren wird die spezifische Leistungsaufnahme bezogen auf den Bestpunkt.
Die Bestimmung der spezifischen Leistung erfolgt nach ISO 1217 Annex C.

Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren:
Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z.B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) übernehmen.

Ultraschallmessgerät:
Der Förderempfänger muss eine im Vorfeld genannte Maßnahme zur effizienten Drucklufterzeugung durchführen.
Je Antragsteller wird nur ein Leckagemessgerät gefördert.
Netto-Investitionskosten für Leckagemessgeräte sind bis maximal 500 Euro förderfähig.

Wärmerückgewinnung:
Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

Planungs- und Installationsleistungen:
Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Planungs- und Installationsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein.
Folgende Nachweise müssen erbracht werden:
Der Nachweis erfolgt über das Produktdatenblatt des Herstellers oder bei drehzahlgeregelten Kompressoren durch Darlegung des Bestpunktes durch den Hersteller oder eines Sachverständigen.

Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung eines Sachverständigen oder Herstellers auf Grundlage der Produktdatenblätter des Wärmetauschers und Kompressors zu erbringen.


Kurzinfo für Antragsberechtigte:

  1. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in
    der Handwerksrolle eingetragen sind.
    Das Unternehmen weist grundsätzlich eines der folgenden Merkmale aus:
  • Bis zu 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz v. max. 50 Mio € oder eine Jahresbilanzsumme v. max. 43 Mio €
    Höhe der Zuwendung für Maßnahmen – 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Ab 250 Beschäftigte Höhe der Zuwendung für Maßnahmen – 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Energiedienstleister sofern Sie Energiemaßnahmen bei einem antragsberechtigten Unternehmen durchführen

Folgende Kompressoren aus unserem Hause sind Förderungsfähig  (wird täglich erweitert)


Kurzinfo Fördergrenzen bei den Einzelmaßnahmen:
Förderfähig sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.

Die Zuwendungen je Vorhaben sind auf einen Betrag von 30.000 Euro begrenzt. Als Vorhaben gilt die Summe aller Einzelmaßnahmen an einem Standort.

Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Schraubenkompressor BAFA-Förderungsfähig ist und sparen Sie bares Geld. Bis zu 30% BAFA-Förderung bei Ersatzinvestitionen von effizienten Kompressoren.


 

 

 

Update vom 22.02.2019

Das Rätsel  ist gelüftet, warum es bei manche (vielen) keine  Zuwendungsbescheide gibt.
Nachdem der Onlineantrag verschickt wird, kommt die separate Eingangsbestätigung p. E-Mail  der BAFA zurück.

In dieser steht, dass ein Formular der “Wahrheitsgemäßen Angaben“ (s. SCAN)  ausgefüllt werden muss und binnen 14 Tagen wieder an die BAFA verschickt werden muss (im alten Upload-Bereich der BAFA).

Ohne diese Formular, gibt es keine Zuwendungsbescheide und keine Bearbeitung der Anträge.

Des Weiteren dürfen Aufträge erst NACH Erhalt des Zuwendungsbescheides erteilt werden.

Das aktuelle Antragsformular findet Ihr hier:

https://fms.bafa.de/BafaFrame/qst

Haben Sie Fragen, dann zögern Sie nicht uns anzurufen : +49 (0) 2623 900 294 oder chatten Sie einfach mit uns!